Was ist “Selbstverpflichtungserklärung”?
Die Selbstverpflichtungserklärung ist die Erklärung einer Person, die kurzfristig in der Kinder- und Jugendarbeit des Vereins eingesetzt wird. Mit der Abgabe des Vordrucks erklärt die/der Unterzeichner_in, dass im Bundeszentralregister im Bezug auf ihre/seine Person keine Eintragungen über Verurteilungen wegen Straftaten nach den folgenden Paragraphen des Strafgesetzbuches vorliegen, bzw. den Verein umgehend darüber zu informieren, wenn ein solches Verfahren eingeleitet wird oder ist: