Selbstverpflichtungserklärung

Was ist “Selbstverpflichtungserklärung”?

Die Selbstverpflichtungserklärung ist die Erklärung einer Person, die kurzfristig in der Kinder- und Jugendarbeit des Vereins eingesetzt wird. Mit der Abgabe des Vordrucks erklärt die/der Unterzeichner_in, dass im Bundeszentralregister im Bezug auf ihre/seine Person keine Eintragungen über Verurteilungen wegen Straftaten nach den folgenden Paragraphen des Strafgesetzbuches vorliegen, bzw. den Verein umgehend darüber zu informieren, wenn ein solches Verfahren eingeleitet wird oder ist:

§ 171 StGB Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht
§ 174 StGB Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen
§ 174 a StGB Sexueller Missbrauch von Gefangenen, behördlich Verwahrten oder Kranken und Hilfsbedürftigen in Einrichtungen
§ 174 b StGB Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung
§ 174 c StGB Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses
§ 176 StGB Sexueller Missbrauch von Kindern
§ 176 a StGB Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern
§ 176 b StGB Sexueller Missbrauch von Kindern mit Todesfolge
§ 177 StGB Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung
§ 178 StGB Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung mit Todesfolge
§ 179 StGB Sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen
§ 180 StGB Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger
§ 180 a StGB Ausbeutung von Prostituierten
§ 181 a StGB Zuhälterei
§ 182 StGB Sexueller Missbrauch Jugendlicher
§ 183 StGB Exhibitionistische Handlungen
§ 184 StGB Verbreitung pornographischer Schriften
§ 184 a StGB Verbreitung gewalt- oder tierpornographischer Schriften
§ 184 b StGB Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften
§ 184 c StGB Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornographischer Schriften
§ 184 d StGB Zugänglich machen pornographischer Inhalte mittels Rundfunk oder Telemedien; Abruf kinder- und jugendpornographischer Inhalte mittels Telemedien
§ 184 e StGB Veranstaltung und Besuch kinder- und jugendpornographischer Darbietungen
§ 184 f StGB Ausübung der verbotenen Prostitution
§ 255 StGB Misshandlung von Schutzbefohlenen
§ 232 StGB Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung
§ 233 StGB Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft
§ 235 StGB Entziehung Minderjähriger
§ 236 StGB Kinderhandel