UKW-Funk

Vielen Seglerinnen und Seglern ist es sicherlich in Erinnerung, dass der Skipper regelmäßig zu den bestimmten Uhrzeiten am Funkgerät saß und sich Notizen zum Wetterbericht machte. Vielleicht wurde auch mal mit einer Schleuse Kontakt aufgenommen oder es gab sogar mal einen Funkspruch, der mit den Worten MAYDAY MAYDAY MAYDAY begann.

Das meiste scheint dem ungeübten Ohr als unverständliches, mit Rauschen und Knacken durchsetztes Brabbeln. Und doch ist das UKW-Funkgerät ein gutes Stück Sicherheit an Bord.

Im Notfall kann hier schnell ein Alarm übermittelt werden und mit den Rettungskräften Verbindung gehalten werden. Ein Arzt kann über Funk beratend zur Seite stehen und nicht zuletzt kann man mit den Booten der Flottile in Kontakt bleiben, auch wenn das Mobiltelefon kein Netz mehr hat.

Viele Gründe sprechen für das UKW-Funkgerät an Bord. In erster Linie hat der Gesetzgeber aber an eine schnelle und sichere Rettung aus Seenot gedacht, als in 2005 die Sportseeschifferscheinverordnung geändert wurde und die Schiffsführer verpflichtet wurden, ein Funkzeugnis, passend zur an Bord befindlichen Funkanlage, nachzuweisen.
Auch für den Binnenschifffahrtsfunk besteht eine Zertifikatspflicht beim Betreiben einer Funkanlage.

UBIUBI (UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk): wird kurz als UBI bezeichnet und ist erforderlich für die Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk.

 

 

 

SRC (short range certificate): Das Funkzeugnis hat den deutschen Titel „Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis“; wobei sich die Beschränkung auf  die Nutzung der UKW-Frequenzen bezieht.

 

 

 

Die Kurse zu den Sprechfunkzeugnissen für die Sportschifffahrt finden Sie auf der Seite unseres Kooperationspartners, der Volkshochschule Kaarst-Korschenbroich.